Fragen und Antworten (FAQ) zum Projekt-Call

Nachstehende Fragen wurden im Rahmen der Infoveranstaltung zum Projekt-Call „Gemeinsam statt einsam!“ am 23.01.2025 (online) durch Teilnehmende gestellt und vom FGÖ als Nachlese aufbereitet. Sollten Sie weitere Fragen zum Projekt-Call „Gemeinsam statt einsam!“ haben, so richten Sie diese per E-Mail an die Projektleitung Mag.a Daniela Ramelow, MPH, daniela.ramelow@goeg.at

Organisatorisches zur Einreichung und Rahmenbedingungen

Können auch mehrere Projektideen beim Ideenwettbewerb eingereicht werden?

Ja, es können von einer Organisation mehrere Kurzkonzepte eingereicht werden. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass von einer Organisation zwei (oder mehr) Projektideen in die zweite Phase des Calls kommen.

Wenn die Einreichung beim Ideenwettbewerb nicht in Runde 2 kommt, kann man das Projekt in der allgemeinen Förderschiene nochmals einreichen?

Ja, prinzipiell ist eine Einreichung im „Innovationsraum“ des FGÖ möglich. Diesem Topf stehen jedoch nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Die Entscheidung über die Mittelverteilung trifft die Geschäftsstelle bzw. das Kuratorium des FGÖ.

Welche Laufzeiten dürfen die Projekte haben, bzw. bis wann müssen sie abgeschlossen sein? 

Alle Projekte müssen eine Laufzeit von 3 Jahren haben und im 1. Quartal 2026 starten.

Inhaltliche Ausrichtung

Wie viele der Ziele sollten die Projekte abdecken?

Die auf Folie 12 der Präsentation gelisteten Ziele stellen übergeordnete Zielsetzungen des Projekt-Calls dar. Bei der Skizzierung der Projektidee bzw. Ausarbeitung eines Förderansuchens gilt es unter Berücksichtigung der Call-Ziele jedoch, eigene, konkret für das geplante Vorhaben passende Zielsetzungen zu formulieren.

Netzwerkarbeit ist immer auch Teil von kommunaler Gesundheitsförderung. Ist damit die Auswahl dieses Ansatzes nicht sowieso jedem Projekt inhärent?

Netzwerkarbeit als Schwerpunkt des Projektvorhabens geht über die allgemeine Netzwerkarbeit, wie sie in jedem Projekt erfolgen sollte, hinaus und baut Strukturen für eine systematische Netzwerkarbeit auf (vgl. Leitfaden für die Netzwerkarbeit).

Steht eher das Schaffen von neuen Ideen zu den Themen Buddies und/oder Netzwerke im Fokus oder die Verankerung bzw. der Ausbau von bereits bestehenden/erprobten Maßnahmen?

Beide Ansätze sind möglich und es gibt seitens der FGÖ-Geschäftsstelle diesbezüglich keine Präferenz. Der gewählte Ansatz muss den Bedarfen und Bedürfnissen des Settings entsprechen und im Rahmen der Problemstellung begründet werden. Bei einer Schaffung von neuen Ideen/Konzepten ist auf ein Andocken an bestehende Strukturen/Prozesse zu achten. Bei einer Verankerung bzw. dem Ausbau von bereits bestehenden/erprobten Maßnahmen ist der Mehrwert/die Neuausrichtung klar darzustellen.

Kann ein Modellprojekt auch eine Erweiterung eines bereits bestehenden Projektes aus der Organisation sein?

Ja, das ist möglich. Wichtig ist jedoch, dass der Mehr-/Neuigkeitswert des neuen Vorhabens eindeutig herausgearbeitet ist.

Werden die Projektideen intern ausgewählt oder gibt es ein externes Auswahlgremium?

Die Bewertung der Kurzkonzepte in Call-Phase 1 erfolgt intern durch ein Bewertungsteam der FGÖ-Geschäftsstelle und ggf. des Begleitteams der Initiative „Auf gesunde Nachbarschaft!“. Die finale Auswahl an Förderprojekten anhand der eingereichten Förderanträge in Call-Phase 2 trifft das FGÖ-Kuratorium.

Zielgruppe/n

Ist es ausreichend für das Projekt, eine konkrete Gruppe von älteren Personen/hochaltrigen Personen zu zentrieren im Projekt – beispielsweise LGBTIQ-Personen?

Ja, eine konkrete Zielgruppenauswahl und -beschreibung ist gewünscht. Der Zugang zur gewählten Zielgruppe muss gegeben sein.

Können vulnerable Personengruppen auch Menschen sein, die noch nicht als ältere Menschen gelten?

Die Zielgruppe der Projekte sind die Bewohner:innen der gewählten Projektregion(en), insbesondere ältere und hochaltrige Menschen und deren soziales Umfeld. Besonderes Augenmerk gilt dabei vulnerablen Personengruppen mit höheren gesundheitlichen und/oder sozioökonomischen Belastungen bzw. geringeren Ressourcen, vor allem aber Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind und über wenige soziale Kontakte verfügen. Im Rahmen der Projektidee können auch jüngere vulnerable Personengruppen mitgedacht werden, eine Schwerpunktsetzung auf ältere und hochaltrige Menschen ist jedoch zu beachten.

Ist es denkbar, dass die älteren Menschen die Buddies für andere sind und dadurch aktiviert werden? 

Ja – dies entspricht dem in den Call-Unterlagen genannten Peer-Ansatz.

Müssen Buddies Gleichaltrige (Peers) sein oder sind auch intergenerative Ansätze möglich?

Es sind intergenerative Ansätze möglich – wenn dies thematisch sinnvoll und begründbar ist. Modellprojekte haben bisher oft mit Gleichaltrigen als Buddies gearbeitet und hier sehr gute Wirkungen erzielen können. Abhängig von Thema oder Zugang kann aber auch ein intergenerativer Ansatz erfolgversprechend sein. Beide Ansätze sind möglich. Im Rahmen des Projektvorhabens sollte allerdings begründet werden, weshalb mit der jeweiligen Altersgruppe gearbeitet wird.

Setting/s

Wir würden das Projekt in Wien durchführen bzw. pilotieren – ist es Voraussetzung, dass mehr als ein Bundesland einbezogen wird, um für eine Förderung berechtigt zu sein?

Nein, das Projekt kann auch ausschließlich in einem Bundesland/ Stadt/ Bezirk/ Gemeinde/ Grätzel umgesetzt werden.

„Das politische Committment des Settings ist dabei wesentlich und wird in Form einer Absichtserklärung (Letter of Intent) – spätestens für die Einreichung des Detailkonzepts – eingeholt.“ Was ist mit politischem Committment des Settings gemeint – gerne mit ein, zwei Beispielen?

Dem FGÖ ist es wichtig, dass Gesundheitsförderungsprojekte nicht nur für Settings (z.B. eine Gemeinde/ Region), sondern vielmehr gemeinsam mit Vertreter:innen des Settings geplant und umgesetzt werden. In einem Letter of Intent bekräftigt beispielsweise der/die Bürgermeister:in das Interesse und die aktive Unterstützung des Projekts sowie die Bereitstellung konkreter Ressourcen/ Leistungen zur Umsetzung (z.B. Kofinanzierung, Mitarbeit im Projektteam oder der Steuerungsgruppe, Bewerbung in Gemeindemedien, Bereitstellung von Kontakten).

Maßnahmen/Aktivitäten

Bitte um kurze Erläuterung, was ein Maßnahmentopf ist und welche Kostenpunkte fallen hierunter?

Der Maßnahmentopf stellt einen Pauschalbetrag dar, der im Projektbudget ausgewiesen ist und zur Umsetzung partizipativ entwickelter Maßnahmen/Aktivitäten im Projektverlauf genutzt werden kann. Wichtig ist, dass im Kurzkonzept und folglich im Förderantrag beschrieben ist, wie die Zielgruppe(n) in die Maßnahmenplanung eingebunden wird/werden, und beispielhaft angeführt wird, welche Maßnahmen entstehen könnten (z.B. Workshops, Kurse, Fortbildungen, Druckwerke). Die FGÖ-Förderbedingungen (z.B. förderbare/nicht förderbare Kosten) sind bei Abrufen aus dem Maßnahmentopf im Rahmen der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Weitere Informationen zum Ablauf eines Abrufs aus dem Maßnahmentopf gibt es im Rahmen der Phase II des Projekt-Calls.

Einreichende Organisation/en

Müssen alle geforderten Kompetenzen im Kurzkonzept explizit beschrieben sein?

Es genügt, wenn die Kompetenzen im Kurzkonzept taxativ aufgezählt oder kurz beschrieben sind. Es ist auch möglich zu erwähnen, wie ggf. derzeit nicht vorhandene Kompetenzen zukünftig sichergestellt werden sollen (z.B. Fortbildung, Zusammenarbeit mit Expert:innen). Eine Detailbeschreibung der Kompetenzen oder Qualifikationsnachweise sind im Rahmen der Call-Phase 1 nicht erforderlich.

Die Einreichung ist nur bestehenden Organisationen vorbehalten oder darf auch eine private Initiative einreichen oder auch eine ARGE (privat & Organisation)?

Die Struktur und Finanzlage der antragstellenden Organisation müssen in geordnetem Zustand sein und eine erfolgreiche Durchführung erwarten lassen. Bei Einreichung eines FGÖ-Förderansuchens sind ein aktuell gültiger Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug etc. vorzulegen.

Als Antragsteller:innen ausgeschlossen sind:

  • natürliche Personen
  • Körperschaften privaten Rechts und Personengesellschaften, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren (Ausgleich, Konkurs, Vorverfahren) eingeleitet wurde oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde
  • Rechtsträger:innen mit Sitz außerhalb Österreichs
  • Startup-Unternehmen, deren Geschäftsidee ident mit dem eingereichten Projektvorhaben ist oder dem im Wesentlichen entspricht (keine Gründungsförderung)

Alle antragstellenden Organisationen müssen die Anforderungen an Antragsteller:innen erfüllen.

Wenn sich mehrere antragstellende Organisationen zusammenschließen, ist zu empfehlen, dass vor Einreichung des Antrages mit Mitarbeiter:innen des Fördermanagements Kontakt aufgenommen wird, um weitere Anforderungen vorab abzuklären.

Wenn keine Gewinnabsicht des Projektes erlaubt ist, darf dann auch kein Initialprojekt eingereicht werden, das ein Social Business als Endstufe vorsieht?

Startup-Unternehmen, deren Geschäftsidee ident mit dem eingereichten Projektvorhaben ist oder dem im Wesentlichen entspricht, werden nicht gefördert (keine Gründungsförderung).

Wir hätten Interesse am Projekt-Call, haben jedoch gerade eine laufende Einreichung im FGÖ-Call „Gesund unterwegs“ und sind Partner in einem laufenden, durch den FGÖ geförderten Projekt. Ist eine Einreichung trotz paralleler Förderungen möglich?

Ja, es ist möglich, dass der FGÖ mehr als ein Projekt eines Fördernehmers/einer Fördernehmerin fördert, wenn sich die Projekte inhaltlich und kaufmännisch klar voneinander abgrenzen lassen. Auch ist darauf zu achten, dass es zu keiner Überforderung beteiligter Zielgruppen oder Stakeholder kommt.

Evaluation

Für die Evaluationsbudgetierung: Gibt es eine Obergrenze, wie viel Prozent der Gesamtprojektkosten hierfür veranschlagt werden dürfen?

Der Richtwert bei Beauftragung einer externen Projektevaluation beläuft sich auf max. 10–15 % der Gesamtprojektkosten. Die Vergabe eines externen Evaluationsauftrags ist für Projekte des Calls möglich, aber nicht zwingend notwendig. Mindestens 5 % der Gesamtprojektkosten sollten jedoch zur Durchführung einer Selbstevaluation anhand konkreter FGÖ-Vorgaben sowie zur Unterstützung der projektübergreifenden Initiativen-Evaluation berücksichtigt werden.

Kann die Selbstevaluation auch von einem Werkleiter erbracht werden? Selbstevaluation dann unter externe Honorarkosten.

Das ist grundsätzlich möglich. Es gilt dabei sicherzustellen, dass diese Person in das operative Projektgeschehen einbezogen ist, um ggf. auch als Ansprechperson für den FGÖ und/oder seitens des FGÖ beauftragte projektübergreifende Initiativen-Evaluation zu fungieren bzw. mitzuarbeiten.

Projektbudget und Finanzierung

Gibt es eine Mindestfördersumme? Gibt es eine Untergrenze dafür, wie hoch das Budget sein soll?

Die Einreichuntergrenze ist grundsätzlich auf € 20.000,00 beantragte Fördersumme festgelegt. Aufgrund der Komplexität der Inhalte und Förderkriterien des Projekt-Calls ist eine Beantragung bis zu € 350.000,00 Fördersumme möglich.

Im Zuge des Projekt-Calls werden alle Projekte, unabhängig von der eingereichten Fördersumme, im wissenschaftlichen Beirat und im Kuratorium des FGÖ entschieden.

Der maximale Förderbetrag des FGÖ beträgt max. 350.000€?; die Projekt-Gesamtkosten können dann mit dem Eigenanteil höher liegen?

Ja, wenn die maximale Fördersumme i.H.v. € 350.000,00 (80% Förderquote) beantragt wird, würden die Gesamtprojektkosen bei einer Höhe von gerundet ca. € 435.000,00 (inkl. 20 % Restfinanzierung rd. € 85.000,00) liegen. Auch höhere Gesamtprojektkosten sind möglich, allerdings kann die maximale Fördersumme von € 350.000,00 nicht überschritten werden. Demnach würde dann die Förderquote sinken.

In der FGÖ Budgetvorlage sind die Formeln diesbezüglich bereits hinterlegt:

https://fgoe.org/projekte_vorlagen

Bezüglich Grobbudget: Ist es ausreichend zu sagen, wie viel gesamt für Personalkosten budgetiert ist oder muss es schon auf die jeweiligen Projektmitarbeiter:innen aufgeteilt sein?

Es ist im Konzept noch nicht notwendig, die Personalkosten detailliert aufzuteilen. Eine Angabe der Projektstunden wäre sinnvoll, damit die Berechnung nachvollzogen werden kann. Auch die Selbstevaluationskosten (i.H.v. mindestens 5% der Gesamtprojektkosten) sollten jetzt schon berücksichtigt werden.

Muss das Budget des Antrags genau jenem des Kurzkonzepts entsprechen?

Nein. Da in den meisten Fällen im Kurzkonzept das Budget noch nicht detailliert angegeben werden kann, wird es bei der Antragsstellung neu bewertet.

Hab‘ ich das richtig verstanden, dass die einreichende Organisation einen Eigenanteil zu der Fördersumme dazuschießen muss, 20%, also 70.000€?

Ja, der FGÖ fördert maximal 80% der anerkannten Gesamtprojektkosten. Die restlichen 20% müssen durch eine Ko-Finanzierung und/oder Eigenmittel gesichert werden.

Beispiele: 

  • € 435.000,00 eingereichte Gesamtprojektkosten: € 350.000,00 Fördersumme FGÖ (80%) – € 85.000,00 Restfinanzierung (20%)
  • € 350.000,00 eingereichte Gesamtprojektkosten: € 280.000,00 Fördersumme FGÖ (80%) –  € 70.000,00 Restfinanzierung (20%)

In der FGÖ Budgetvorlage sind die Formeln diesbezüglich bereits hinterlegt:

https://fgoe.org/projekte_vorlagen

Die Förderquote ist ja 80%, das heißt, es braucht 20% Kofinanzierung oder Eigenanteil. Wenn nun eine Organisation, die kofinanziert, jemanden einstellt, kann das über das Projekt abgewickelt werden? Als Beispiel: Der SHV steuert 10% Kofinanzierung bei. Um diesen Betrag wird beim SHV ein:e Koordinator:in für Ehrenamtliche eingestellt. Ist das möglich?

Nein, als Ko-Finanzierung können nur tatsächlich liquide Mittel angegeben sein, es muss ein Geldfluss stattfinden.

Der SHV kann jedoch ebenso als Antragsteller im Projekt angegeben werden, wenn der/die geplante Koordinator:in für Ehrenamtliche als Personalressource einkalkuliert wird. Die 10% werden bei der Projektfinanzierung als Eigenmittel angegeben, diese Mittel können dann direkt den Personalkosten dem/der Koordinator:in zugeordnet werden.

Guten Tag, max. 80% der Gesamtsumme werden gefördert, 20% durch Eigenmittel und/oder Zusatzfinanzierung. Können sich also die 20% aus einer Mischform zusammensetzen?

Ja, die 20% können sich als Mischform zusammensetzen – Ko-Finanzierung und/oder Eigenmittel.

Wie müssen Eigenmittel nachgewiesen werden zum Antragszeitpunkt bzw. bei der Abrechnung?

Ein Antrag gilt erst mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Unterschriftsblattes als eigereicht. Mit dieser rechtsgültigen Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben im Antrag und im Budget bestätigt. Damit wird auch die Richtigkeit der Eigenmittelangabe bestätigt, und es ist kein weiterer Nachweis bei Antragstellung notwendig. Dies gilt auch für die Abrechnung.

Muss Zusatzfinanzierung zum Einreichpunkt Phase I (Ideenwettbewerb) bereits gesichert sein – falls nein, wie soll das im Antrag aussehen? 

Die Zusatzfinanzierung muss noch nicht gesichert sein. Im Kurzkonzept sowie bei der Antragsstellung soll angegeben sein, wie geplant ist, dass sich die Restfinanzierung des Projektes zusammensetzen wird. Wenn das Projekt im Kuratorium positiv entschieden wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Ko-Finanzierungszusage/n ist/sind bereits vorhanden und es wurden keine anderen Auflagen vor Vertragserstellung definiert –-> die Fördervereinbarung wird seitens FGÖ erstellt und übermittelt.
  • Die Ko-Finanzierungszusage/n ist/sind noch nicht vorhanden: Es wird seitens FGÖ eine vorläufige Förderzusage mit einer entsprechenden Frist zur Übermittlung der Ko-Finanzierungszusage/n übermittelt.

Ist es möglich, im Rahmen der Projektförderung auch Personalkosten zu finanzieren?

Ja, projektbedingte Personalaufwendungen sind ebenso förderbar. Die im Projekt anfallenden Stunden von bereits beschäftigtem, aufgestocktem bzw. neuangestelltem Personal können Sie in Ihrer Budgetdarstellung miteinkalkulieren. Die Höchstsätze und detailliertere Informationen finden Sie in unseren Förderbedingungen.

https://fgoe.org/foerderbedingungen_bei_antragsstellung#toc-personalaufwendungen

Können Personalkosten als Eigenmittelanteil eingerechnet werden?

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, den angegebenen Eigenmittelanteil bestimmten Positionen zuzuordnen. Der FGÖ rechnet – sofern alle Belege ordnungsgemäß vorhanden sind – die genehmigte Fördersumme ab, und die angegebene sowie bestätigte Restfinanzierung wird den tatsächlichen Ausgaben gegengerechnet. Der Eigenmittelanteil kann aber auch direkt den Personalkosten zugeordnet werden – ja.

Können Gemeinkosten als Projektkosten angesetzt werden und als Eigenmittel für die erforderlichen 20% Mitfinanzierung gerechnet werden? Wenn ja, sind diese einzeln nachzuweisen oder darf ein Aufschlag von z.B. 10% angesetzt werden?

Overhead-Kosten können seitens FGÖ in Höhe von max. 15 % der anerkennbaren Projektkosten genehmigt werden. Diese Ausgaben sind nicht einzeln nachzuweisen, sondern werden als Pauschale abgerechnet.

Genaue Angaben dazu sind in unseren Förderbedingungen zu finden:

https://fgoe.org/foerderbedingungen_bei_antragsstellung#toc-overhead-pauschalbetrag

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, den angegebenen Eigenmittelanteil bestimmten Positionen zuzuordnen. Der FGÖ rechnet die genehmigte Fördersumme ab und die angegebene Restfinanzierung wird den tatsächlichen Ausgaben gegengerechnet. Der Eigenmittelanteil kann aber auch direkt bestimmten Kostenpositionen zugeordnet werden – ja.

Wie viele Vernetzungstreffen sind in den drei Jahren geplant?

Im Rahmen der Initiative werden ca. 6–7 Vernetzungstreffen in den drei Jahren umgesetzt, die es in der Budgetplanung (Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten) zu berücksichtigen gilt. Jedes Projektteam soll einmal innerhalb der Projektlaufzeit als Gastgeber:innen fungieren und einen Raum und Verpflegung etc. für ca. 25 Personen zur Verfügung stellen. Dafür anfallende Kosten können ebenfalls im Budget berücksichtigt werden.

Übernachtungs- und Verpflegungskosten für die Vernetzungstreffen können unter Sachkosten miteinkalkuliert werden. Interne Reise- sowie interne Verpflegungskosten sind mit der Overheadkostenpauschale abgedeckt.

Es ist eine 2. Pauschale dabei – außer Overhead – Telefon. Ist das nur extra gelistet oder auch als Pauschale möglich? siehe vorige Folie ...

Pauschalbeträge (bis auf die Overheadkostenpauschale) sind nicht förderbar. Die Folie wurde mit der FGÖ-Bewertung – die bei Einreichung des in der Präsentation angeführten Beispielbudgets stattfinden würde – erweitert.

Wie sieht die Förderstruktur aus, wenn zwei Partner (z.B. Hochschule und Praxispartner) gemeinschaftlich eine Idee einreichen? Erfolgt die Auszahlung der Mittel laut Budgetplanung dann getrennt an beide Partner und stellen beide Partner lt. Budgetplan die 20% Eigenmittel auf?

Wenn mehrere Antragsteller einreichen, muss ein eigenes Projektkonto eingerichtet werden auf welches die Fördersumme (Teilbeträge) seitens FGÖ überwiesen wird. Die Aufteilung der Fördersumme erfolgt durch die federführende Organisation.

Details dazu sind hier zu finden:

https://fgoe.org/foerdergrundlagen#toc-antragssteller-in

Jede:r Antragsteller:in reicht ein eigenes Budget mit Personalkosten ein. Dies ist notwendig, damit die Berechnungen seitens FGÖ nachvollzogen werden können. Für die Förderzusage bzw. Fördervereinbarung werden die Budgets dann zusammengeführt. Die Restfinanzierung (Ko-Finanzierung und/oder Eigenmittel) wird im Gesamten (Gesamtprojektkosten des Projektes) betrachtet.

Das eingereichte Kurzkonzept soll inklusive allem max. 5 Seiten umfassen – soll das Budget sich auch auf diesen 5 Seiten ausgehen oder soll das als Anhang exkl. den 5 Seiten angehängt und eingereicht werden?

Das Kurzkonzept soll insgesamt 6 Seiten umfassen. Die 6. Seite ist für die Budgetkalkulation vorgesehen. Das Budget muss im Kurzkonzept – wie in der Präsentation erläutert – noch nicht genau angegeben werden. Wenn jedoch schon Details bekannt oder Fragen vorhanden sind, kann gerne schon im Zuge des Kurzkonzeptes darauf eingegangen werden. Ansonsten können alle Fragen und Details im Zuge der Info-Veranstaltung Phase II geklärt werden. 

Weitere Fragestellungen

Inwieweit unterscheidet sich der aktuelle Call von jenem der Phase IV?

In der Phase IV lag der Schwerpunkt auf dem Ansatz der Caring Communities bzw. partizipationsfreundlichen generationenübergreifenden Städten und Gemeinden. Der Fokus der Phase V liegt hingegen auf Einsamkeitsprävention mittels der Methoden der systematischen Netzwerkarbeit und/oder dem Einsatz von Buddies. Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze ist eine Überschneidung zwischen den beiden Phasen möglich, aber nicht zwingend.

Gibt es 2025 keine Öffentlichkeitsarbeit? 

Selbstverständlich gibt es auch im Jahr 2025 eine Öffentlichkeitsarbeit rund um die Initiative „Auf gesunde Nachbarschaft!“. Der Newsletter der Initiative, die Website www.gesunde-nachbarschaft.at sowie Facebook werden fortlaufend bespielt, um Sie auch weiterhin mit spannenden Informationen zu versorgen.